Unsere Werkstatt
Unfallabwicklung und Abschleppdienst
Für jeden Autofahrer ist ein Unfall ein Worst-Case-Szenario. Leider passiert es dennoch immer wieder, dass wir in selbst- oder fremdverschuldete Unfälle geraten. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen kurzen Leitfaden für eine mögliche Unfallsituation an die Hand geben und einen Einblick in den Ablauf einer Unfallabwicklung geben.
Der Unfall – How to handle it
Unfallsituationen sind für alle Beteiligten herausfordernd. Schnell kann es passieren, dass wir überfordert und verunsichert sind. Damit Sie in einer Unfallsituation durch Unsicherheit nicht die wichtigsten Schritte vergessen, möchten wir Sie an dieser Stelle kurz über die richtige Vorgehensweise am Unfallort informieren. Dies gilt natürlich unabhängig davon, ob Sie selbst beteiligt sind oder nicht.
- Sichern Sie den Unfallort und stellen Sie ein Warndreieck auf. Als Faustregel gelten in der Stadt 50 m Entfernung zum Unfallort, auf Landstraßen 100 m Entfernung.
- Kontaktieren Sie die Polizei bei unklaren Verkehrsverhältnissen oder bei Personenschäden, ggf. auch Rettungsdienst kontaktieren.
- Erstellen Sie Bilder vom Unfallort und dem beschädigten Fahrzeug.
- Notieren Sie die Kontaktdaten des Verursachers oder Zeugen, fotografieren Sie zum Beispiel auch den Fahrzeugschein des Unfallverursachers.
- Tauschen Sie Ihre Versicherungsdaten aus.
- Haben Sie einen Vordruck eines Unfallberichtes in Ihrem KFZ, können Sie diesen direkt am Unfallort ausfüllen. So haben Sie alle wichtigen Informationen umgehend beisammen.
- Kontaktieren Sie unseren Abschleppdienst unter +493727 62070, wir unterstützen Sie auch bei der Unfallabwicklung.
Reparatur und Instandsetzung Ihres KFZ
Nach einem Unfall – egal ob selbst- oder fremdverschuldet – wird Ihr KFZ von unserem Abschleppdienst in unsere Werkstatt gebracht. Vor Ort werden anschließend eine Schadensanalyse und eine Begutachtung durch einen KFZ-Meister durchgeführt, um dann einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Bei Fremdverschuldung wird dieser Kostenvoranschlag dann an die gegnerische Versicherung geschickt. In der Regel wird anschließend ein Gutachter das beschädigte Auto noch einmal prüfen, um ebenfalls eine Schadensanalyse und einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Befindet sich die Schadenssumme von vornherein unterhalb der Bagatellgrenze von 750 €, kann die Schadensbehebung meist auch ohne gegnerische Begutachtung abgewickelt werden. Es kann von Situation zu Situation jedoch auch vorkommen, dass sich das Gutachten der gegnerischen Versicherung stark vom eigens erstellten Kostenvoranschlag unterscheidet. Sie haben dann die Möglichkeit, dem gegnerischen Gutachten zu widersprechen und einen eigenen freien Gutachter zu beauftragen. Hierfür arbeiten wir mit verschiedenen freien Gutachtern zusammen und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung eines weiteren Gutachters. Generell empfiehlt es sich bereits von Beginn an, einen freien Gutachter zu beauftragen und der gegnerischen Versicherung mitzuteilen, dass dieser bereits beauftragt wurde und kein Gutachter geschickt werden muss. Handelt es sich nach dem Unfall bei Ihrem KFZ um einen sogenannten wirtschaftlichen Gesamtschaden, kann es auch sein, dass Ihnen angeboten wird, sich den Restwert des Autos ausbezahlen zu lassen. Da es sich bei Unfallsituationen mit Beteiligung der Versicherung meist um sehr individuelle Gegebenheiten handelt, ist es grundsätzlich schwer einen allgemeinen Ablauf zu beschreiben. Bei der gesamten Unfallabwicklung begleiten wir Sie jedoch mit Rat und Tat durch unser über Jahre angeeignetes Fachwissen. Grundsätzlich sollten Sie bei der Kommunikation mit Ihrer oder der gegnerischen Versicherung immer im Hinterkopf behalten, dass diese ihre eigenen Interessen verfolgen. Oft versuchen Versicherungen bewusst Einfluss zu nehmen, indem Ihnen günstige Partnerwerkstätten im In- oder Ausland nahe gelegt werden, um eine für die Versicherung möglichst kostengünstige Reparatur anzustreben. Hierfür versuchen diese auch gerne mit verschiedenen Angeboten zu locken. Beharren Sie also vor allem bei eindeutiger gegnerischer Unfallschuld auf Ihre eigene freie Werkstattwahl. Lediglich wenn Sie einen Kaskovertrag mit Werkstattbindung haben, kann die Versicherung Ihnen eine Reparaturwerkstatt vorschreiben.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall kann es je nach Schadensfall ebenso dazu kommen, dass ein Gutachter der eigenen Versicherung das KFZ noch einmal prüft, z. B. wenn Sie eine Vollkasko Versicherung haben. Dies ist von Versicherung zu Versicherung und Höhe des Schadens unterschiedlich. Besitzen Sie eine Teilkasko Versicherung können Sie dem Kostenvoranschlag zustimmen und die Reparatur in Auftrag geben.
Während sich Ihr KFZ nach einem fremdverschuldeten Unfall bei uns in Reparatur befindet, haben Sie darüber hinaus Anspruch auf einen Ersatzwagen, um weiterhin mobil zu bleiben. Diese kann je nach Umfang des Schadens unterschiedlich zeitaufwendig sein. Auch die Klärung der Versicherungsangelegenheiten kann manchmal sehr lange andauern, hier stehen wir Ihnen jedoch jederzeit als vertrauensvoller Partner zur Seite.