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Jederzeit mobil
Unser Werkstatt- und Ersatzwagenservice für PKW und LKW

Befindet sich Ihr Fahrzeug aufgrund einer Reparatur oder Unfallinstandsetzung in unserer Werkstatt, können Sie jederzeit von unseren Werkstatt- und Ersatzwägen profitieren. So bleiben Sie stets mobil und können Ihrem gewohnten Alltag nachgehen, ohne auf öffentliche Verkehrsmittel oder teils umständliche Fahrgemeinschaften zurückgreifen zu müssen.

Abgesichert mit einem Werkstattersatzfahrzeug

Bedingungen des Werkstatt- und Ersatzwagenservices

Grundsätzlich können Sie auf eigenen Wunsch und nach aktueller Verfügbarkeit jederzeit einen Ersatzwagen bei uns in Anspruch nehmen. Dadurch bleiben Sie auch während einer Reparatur flexibel und müssen beispielsweise als Berufstätiger keine Urlaubstage aufopfern. Unsere Ersatzwägen werden hierfür von uns natürlich regelmäßig gewartet, um Ihnen ein sicheres Fahrzeug an die Hand zu geben. Wir versuchen Ihnen stets Ihr Wunschfahrzeug als Ersatzwagen zur Verfügung zu stellen. Es kann jedoch immer mal vorkommen, dass bestimmte Modelle bereits vermietet sind. Durch die frühzeitige Planung einer Reparatur sollte das Wunschfahrzeug jedoch in der Regel verfügbar sein.

Anders ist die Lage, wenn Sie nach einem Unfall als Geschädigter Ihr Fahrzeug bei uns zur Instandsetzung in der Werkstatt abgeben. Als Unfallgeschädigter haben Sie einen Anspruch auf einen Werkstattersatzwagen. In diesem Fall ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, die Kosten für einen Ersatzwagen für den Zeitraum der Instandsetzung zu übernehmen. Wichtig ist hierbei jedoch, dass die gegnerische Versicherung nur ein vergleichbares Modell zu Ihrem Fahrzeug finanzieren muss, fahren Sie beispielsweise einen Kleinwagen haben Sie keinen Anspruch auf einen Transporter. Anfallende Kosten sind in diesem Zeitraum für Sie lediglich die Kosten für Kraftstoff, welchen Sie in dieser Zeit verfahren. Wie Sie sich generell nach einem Unfall verhalten und wie eine Instandsetzung abläuft, können Sie in unserem Beitrag zum Thema Unfallabwicklung und Abschleppdienst nachlesen.

Als Unfallverursacher haben Sie über Ihre Versicherung nicht automatisch Anspruch auf einen Werkstattersatzwagen, wenn auch Ihr Fahrzeug sich nach einem Unfall in Reparatur befindet. Dies ist natürlich je nach Versicherung unterschiedlich, wird aber standardmäßig in einer Vollkaskoversicherung nicht berücksichtigt. Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls müssten Sie die genauen Regelungen demnach bei Ihrer Versicherung erfragen. Sofern Sie einen Ersatzwagen benötigen, haben Sie natürlich die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch auf unsere Ersatzwägen zurückzugreifen.

Die genauen Konditionen für die Nutzung eines Ersatzwagens und die verschiedenen Modelle erfragen Sie idealerweise direkt bei unseren Ansprechpartnern (Tel.: 03727 62070 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

Nutzung eines Werkstatt- oder Ersatzwagens

Erhalten Sie von uns Ihren Werkstatt- oder Ersatzwagen, so wird zu Beginn eine gemeinsame Sichtprüfung durchgeführt. Bereits bestehende Mängel werden dokumentiert, sodass beide Seiten bei der Rückgabe auch stets einen Nachweis über Schäden am Fahrzeug haben. Fallen bei der Rückgabe neue Schäden auf oder kommt es während Ihrer Nutzungsdauer zu einem Unfall, sollten Sie dies umgehend melden. Für diese Fälle hinterlegen Sie eine Kaution für Ihren Ersatzwagen, die dann je nach Schadensumfang genutzt wird. Kommt es zu keinen neuen Schäden, erhalten Sie natürlich Ihre Kaution vollumfänglich zurück. Ihr Ersatzfahrzeug geben Sie dann einfach in dem Zustand, in welchem Sie es erhalten haben, wieder an uns zurück.

Wir haben für Sie geöffnet

Service
Mo.–Fr.: 6:30–18:00 Uhr
Sa.: 8:00–12:00 Uhr
Verkauf
Mo.–Fr.: 9:00–18:00 Uhr
Sa.: 9:00–12:00 Uhr

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