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Haupt- und Abgasuntersuchung
Alles, was Sie wissen müssen

Täglich können Sie bei uns im Autocenter eine Hauptuntersuchung (HU) sowie eine Abgasuntersuchung (AU) durchführen lassen. Umgangssprachlich sind diese Untersuchungen im Volksmund auch als TÜV bekannt, offiziell handelt es sich jedoch eben um die HU und AU. Sie werden in der Regel auch gemeinsam durchgeführt. Die HU dient der Feststellung der Verkehrssicherheit eines Fahrzeuges und ist daher alle zwei Jahre in Deutschland verpflichtend. Die erstmalige HU eines Neuwagens dagegen ist erst nach drei Jahren fällig.

Hauptuntersuchung Werkstatt

Bei der HU werden durch einen zertifizierten Prüfingenieur verschiedene Sicht- und Funktionsprüfungen durchgeführt. Darunter fallen Komponenten wie

  • die Bremsen,
  • die Lichter,
  • das Fahrwerk,
  • die Aufhängung,
  • die Lenkung,
  • die Reifen,
  • die Kraftstoffanlage,
  • der Motor sowie
  • die Abgasanlage.

In die Prüfung werden allerdings auch Rost- und Karosserieschäden miteinbezogen, wenn diese einen erheblichen Mangel aufweisen. Durchrostungen an der Karosserie verhindern beispielsweise die Vergabe der HU-Plakette. Für die HU wird im Vorfeld durch unsere Werkstatt eine AU durchgeführt, um zu prüfen, ob die gesetzlich festgelegten Richtwerte für Abgasnormen eingehalten werden. Das Ergebnis wird dann an den externen Prüfingenieur weitergegeben und fließt in die Bewertung mit ein. In unserem Autocenter arbeiten wir hier mit der DEKRA Automobil GmbH sowie der TÜV SÜD Autoservice GmbH zusammen.

Was Sie im Vorfeld tun können

Grundsätzlich sollten Sie Ihr Fahrzeug mit offenen Augen stets auf Fahrtauglichkeit prüfen. Vor allem das Reifenprofil können Sie durch den jährlichen Reifenwechsel gut im Blick behalten. Wenn die regelmäßige HU ansteht, gibt es einige weitere Punkte, die Sie beachten können, um Ihr Fahrzeug gut auf die HU vorzubereiten.

  • Autokennzeichen müssen gut befestigt und sichtbar sein.
  • Sind Ihre Beleuchtungen funktionstüchtig? Darunter fallen z. B. Abblendlicht, Warnblinker, Bremsleuchte, Fernlicht etc.
  • Die Sicherheitsgurte müssen einwandfrei schließen. Beschädigte Gurte stellen einen erheblichen Sicherheitsmangel dar.
  • Prüfen Sie die Reifen auf ihr Reifenprofil. Hier gilt die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm.
  • Funktionieren die Scheibenwischer?
  • Kontrollieren Sie die Innen- und Außenspiegel.
  • Sind die Kontrollleuchten intakt? Die Kontrollleuchte für das ABS darf z. B. nur beim Starten des Autos aufleuchten und nicht dauerhaft.
  • Gibt es erkennbare Schäden oder Risse in der Frontscheibe?
  • Kontrollieren Sie das Fahrzeug auf den Verlust von Flüssigkeit oder Öl.
  • Ist die Hupe funktionsfähig?
  • Hören Sie auf den Auspuff, macht er unnormale Geräusche? Dieser darf z. B. nicht zu laut sein.

Sie benötigen dann für die Prüfung lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Sollten Sie Änderungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen haben z. B. aus dem Tuning-Bereich, müssen Sie entsprechende Nachweise oder Unterlagen zur Prüfung mitbringen. Dinge, die darüber hinaus in Ihrem Fahrzeug nicht fehlen dürfen, sind der Verbandskasten (hier vorher unbedingt das Haltbarkeitsdatum prüfen), das Warndreieck sowie die Warnweste.

Was passiert nach der HU

Besteht das Fahrzeug die Prüfung ohne Mängel, erhalten Sie die neue HU-Plakette, die nächste Prüfung ist dann wieder in zwei Jahren. Werden während der Prüfung Mängel festgestellt, hängt das weitere Vorgehen von der Art des Mangels ab. Bei einem geringen Mangel wie z. B. einer porösen Achsmanschette wird dieser im Prüfbericht vermerkt und sollte zeitnah behoben werden, führt aber zu keiner Nachprüfung. Sie erhalten also die Plakette.

Ein erheblicher Mangel dagegen stellt eine Gefährdung der Verkehrssicherheit dar, sodass Sie die Plakette nicht bekommen. Der erhebliche Mangel wie z. B. zu niedriges Reifenprofil oder ein Riss in der Windschutzscheibe muss gesetzlich festgelegt innerhalb des nächsten Monats behoben werden und wird in einer erneuten HU geprüft. Wurden die Mängel fachgerecht behoben, gilt die Prüfung dann als bestanden und Sie erhalten die Plakette. In der Regel kostet eine Nachprüfung ca. 30 €. Natürlich bietet es sich in einem solchen Fall an, geringe Mängel ebenfalls gleich mit zu beheben. Auch in diesem Fall erfolgt dann die nächste reguläre HU wieder nach zwei Jahren.

Bei Fragen rund um das Thema HU und AU oder für Ihren nächsten Termin können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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